Dann sind Sie an der richtigen Adresse! Im Ad Hoc – Zentrum können wir Ihnen beglaubigte Übersetzungen/ Dienstleistungen der Gerichtsdolmetscher für ein breites Spektrum von Dokumenten für mehr als 30 Weltsprachen anbieten (Englisch, Deutsch, Italienisch, Französisch, Spanisch, Ungarisch, Slowenisch, Bosnisch, Serbisch, Portugiesisch, Russisch, Ukrainisch, Weißrussisch, Arabisch, Albanisch, Bulgarisch, Mazedonisch, Chinesisch, Polnisch, Tschechisch, Slowakisch, Schwedisch, Dänisch, Griechisch, Latein, Holländisch, Rumänisch, Türkisch, Hebräisch usw.).
Die Gerichtsdolmetscher von Ad Hoc werden Ihren Übersetzungsauftrag fachgerecht, erstklassig und innerhalb einer möglichst kurzen Frist ausführen.
23 Jahre
lange Tradition
die
ISO-Zertifikate
repräsentative
Referenzliste
Unsere 22 Jahre lange Tradition, die ISO-Zertifikate sowie unsere repräsentative Referenzliste beweisen unseren Geschäftserfolg und die Qualität unserer Übersetzungen.
Eine beglaubigte Übersetzung ist die Übersetzung jeder Dokumentenart, die seitens des Gerichtsdolmetschers übersetzt und durch sein Amtssiegel und seine Unterschrift beglaubigt wird, wodurch die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Originaltext gewährleistet wird.
Eine mit dem Amtssiegel des Gerichtsdolmetschers versehene Übersetzung wird benötigt, wenn das Dokument einer Anstalt zur Geltendmachung bestimmter Rechte oder zum Beweisen einiger Tatsachen in fremder Sprache vorzulegen ist.
Die beglaubigten Übersetzungen werden in Übereinstimmung mit der seitens des Justizministeriums ausgestellten Ordnung über ständige Gerichtsdolmetscher gemacht (Amtsblatt der Republik Kroatien „Narodne novine“ Nummer 88/08).
Der Gerichtsdolmetscher kann den Text einer beglaubigten oder unbeglaubigten Kopie, eines eingescannten oder per Telefax gesendeten Dokumenten übersetzen, wobei er in seiner Beglaubigungsklausel eine solche Art des ursprünglichen Dokumentes vermerkt; allerdings wird empfohlen, die Urschrift des Dokumentes vorzulegen, da in der Kopie oder einem eingescannten Dokument oftmals die Blind- oder Wasserstempel nicht zu sehen ist, und der Inhalt dieser muss auch übersetzt werden. Amtliche Behörden, wie zum Beispiel das Standesamt, verlangen ausschließlich die Übersetzung der Urschrift.
Kurzgefasst, eine beglaubigte Übersetzung ist diejenige Übersetzung, die mit dem Amtssiegel und der Unterschrift des beeideten Gerichtsdolmetschers versehen ist.
Ein Gerichtsdolmetscher ist eine seitens des Justizministeriums in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften des betreffenden Staates bestellte Person, deren Aufgabe es ist, auf Antrag des Gerichts, einer juristischen oder natürlichen Person den schriftlichen oder ausgesprochenen Text von einer Sprache in die andere zu übersetzen.
Die Gerichtsdolmetscher haften für die Gültigkeit der übersetzten Unterlagen, da auch ein kleinster Fehler einen großen Schaden verursachen kann.
Für den Erlang der Beweiskraft im Rechtsverkehr eines Staates müssen alle ursprünglich in einer Fremdsprache verfassten Dokumente seitens eines Gerichtsdolmetschers übersetzt und beglaubigt werden.
Eine beglaubigte Übersetzung können Sie auf folgende Weise übermitteln und übernehmen: persönlich in einem der Ad Hoc Büros in Zagreb oder Osijek, per E-Mail, per Handy (WhatsApp, Viber), auf einem anderen Datenspeicherungsmedium, per Post; das heißt, Ihre Übersetzung können Sie zustellen und/oder übernehmen wo immer Sie sich befinden.
Die Grundlage für die Abrechnung einer beglaubigten Übersetzung ist eine Übersetzungseinheit.
Eine Übersetzungseinheit besteht aus 1500 Zeichen mit Leerstellen, und die Abrechnung erfolgt per Computer.
Die kleinste Abrechnungseinheit ist 1 Übersetzungseinheit. Die Zahl der Übersetzungseinheiten in Ihrem Text können Sie am einfachsten erfahren, indem Sie ein kostenloses Angebot für Ihre Übersetzung anfragen. Unser Angebot werden wir Ihnen innerhalb einer möglichst kurzen Frist zustellen.
Ein Gerichtsdolmetscher kann die beglaubigte Übersetzung für JEDE ART von Dokumenten anfertigen. Am häufigsten werden beglaubigte Übersetzungen folgender Dokumente angefertigt:
Polizeiliches Führungszeugnis
Heiratsurkunde / Auszug aus dem Heiratsregister
Geburtsurkunde / Auszug aus dem Geburtsregister
Sterbeurkunde / Auszug aus dem Sterberegister
Zeugnis
Notenübersicht
Diplom
Heimatschein
Wohnsitz-/Aufenthaltsbescheinigung
Arbeitsgenehmigung
Arbeitsbuch
Führerschein
Einkommensbescheinigung
Bankbescheinigung
sonstige persönlichen Dokumente.
Auszug aus dem Handelsregister
Gesellschaftsvertrag
Finanzberichte (Bilanz, Prüfbericht usw.)
Unterlagen für Ausschreibungen
Verträge
Zertifikate
Technische Unterlagen
alle sonstigen Unterlagen.
Atteste
Gebrauchsanweisungen
Leistungsverzeichnisse
Qualitätsprüfungsbescheinigungen
Technische Produktspezifikationen
sonstige technischen Unterlagen.
Gerichtsurteile
Protokolle
Beschlüsse
Verträge
Apostillen
Notarielle Beurkundungen
sonstige Rechtsdokumentation.
Befunde / ärztliche Unterlagen
Spezifikationen der Pharmazeutika
Medizinische Forschungen
Laboranalysen
sonstige medizinischen Unterlagen.
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